Messerverbot in Österreich?

Seit 12.03.2024 steht unsere Welt Kopf: Der Innenminister verlautbart ein kommendes Waffenverbot im gesamten Bundesgebiet!

Wie bitte?!

Unter dem Deckmantel der Sicherheit sollen nun vielerlei Messer in Öffentlichkeit – manche vielleicht sogar ganz – verboten werden. Anlass dieses Hüftschusses ist sicher eine medial kolportierte Häufung von Gewaltverbrechen mit Messern in letzter Vergangenheit. Und natürlich der Wahlkampf.

Nun hätte ich naiverweise geglaubt, dass Verbrechen ohnehin bereits unter Strafe stehen – sicherlich wird nun eine Kriminalisierung des Werkzeuges Messer hier Abhilfe schaffen.
Unbestritten stimmt, dass wir in Österreich bisher eines der liberalsten Waffengesetze hinsichtlich Messern hatten. Ob sich das in der langjährigen Kriminalstatistik bisher negativ bemerkbar gemacht hat? Wohl kaum – sonst wäre eine Verschärfung sicher bereits früher im Raum gestanden. Fakt ist auch, dass viele andere europäische Länder zum Teil bereits seit längerem wesentlich strengere Gesetze in Bezug auf Messern haben. So ist zum Beispiel der berühmt-berüchtigte §42a des deutschen Waffengesetzes vielen Messerfreunden hierzulande ein Begriff: Dieser regelt bei unseren nördlichen Nachbarn ein Trageverbot für Messer, die sich mit einer Hand öffnen lassen UND verriegelbar sind. (Entweder/Oder ist ok, beides gleichzeitig nicht.)
London schießt bezüglich der Restriktionen in Europa – meines Wissens nach – den Vogel ab: Dort ist so gut wie alles verboten, was irgendwie scharf oder spitz ist. Bekanntermaßen wurden durch diese Maßnahmen Gewaltverbrechen mit Messern buchstäblich ausgemerzt…

Natürlich kann darüber diskutiert werden, ob automatisch öffenbare Messer (Springer und Läufer) in der Öffentlichkeit geduldet werden sollen – nun ist aber ein sogenanntes “Einhandmesser”, welches sich eben einhändig öffnen lässt, in meiner Wahrnehmung nichts anderes als eine Weiterentwicklung des althergebrachten Taschenmessers – wir leben schlicht im 21. und nicht mehr im 19. Jahrhundert. Wie viele Personen nutzen tatsächlich noch ein Tastenhandy und eine Kompaktkamera – anstatt eines Smartphones?

Dass jetzt in Pausch und Bogen das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden soll, ist mir nicht begreiflich zu machen. Jenen Zeitgenossen, die vielfach aus steinzeitlichen Gesellschaftsstrukturen zu uns kommen, hier mit allem hoffnungslos überfordert sind und sich dann berufen fühlen, sich mit einem Gewaltverbrechen bemerkbar machen zu müssen, wird eine Verschärfung des Waffenrechts in Bezug auf Messer (das Führen von Schusswaffen ist hier definitiv nicht gemeint, da schon wirklich minutiös geregelt!) sicherlich nicht die Integration vereinfachen – zumal hier ohnehin bereits Waffenverbote in Kraft sind!!
Aber die zivilisierte Mehrheitsbevölkerung – und damit soll keinerlei Grenze zwischen Ethnien, Herkunft, Religion und Weltanschauung gezogen werden -, die Messer ihrer Intension nach friedfertig als praktisches Werkzeug für vielerlei Alltagsaufgaben mit sich führt, soll nun dafür zum Handkuss kommen!

Eine saubere Lösung.

 


Ich werde mich sowohl aus aktuellem Eigeninteresse an der Sache als auch in meiner Funktion als Ausschußmitglied des Wiener Landesgremiums für Baustoff-, Eisen- und Holzhandel so gut es geht in den Diskurs einbringen – jede Unterstützung ist gerne willkommen!

 

Bitte begehen Sie keine politische Verzweiflungstat, Herr Minister!

Messerverbot in Österreich

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23 Meinungen zu “Messerverbot in Österreich?

  1. Robert sagt:

    Es bleibt zu hoffen das es zu keiner Anlassgesetzgebung kommt und sich die Damen und Herren auch mal mit Zahlen aus dem In und Ausland beschäftigen.
    Was kann man denn als Bürger genau machen um zu unterstützen ?

    • Andreas Lorenzi sagt:

      Es steht zu befürchten, dass man da gar nichts machen kann – diese Verschärfung ist schlicht politischer K(N)onsens. Eine populistische und wahlkampftaktische “low hanging fruit”.
      Tragen Sie sich aber gerne bei unserem Newsletter ein, wenn Sie möchten – eventuell sammeln wir doch ein paar Unterschriften… 🙁

      • Robert sagt:

        Kann nicht schaden eine Petition oder so zu unterschreiben, auch wenn die Unterstützer dafür vermutlich überschaubar sind.
        Ich hoffe ja immer noch drauf das der Entwurf ein Murks wird und keine Chance hat einfach so durchgewunken zu werden

  2. Martin Nausch sagt:

    Ich lebe schon seit Jahren in einer Waffenverbotszone am Praterstern. Diese reicht bis zu meiner Haustüre (inkl. Gehsteig). Somit kann ich schon jetzt mein Haus nicht mehr mit Messern, Schraubenziehern und allem, was man nur irgendwie als Waffe verwenden könnte verlassen. Zudem ist die Kennzeichnung der Zone nur mangelhaft. Beim Parkeingang (Venediger Au) hängen teilweise laminierte Kopien der Verordnung, die wohl von allen übersehen werden. Im Park, je nachdem von wo man kommt hängen auch einige wenige größere Tafeln (da ist man dann schon längst in der Zone). Zudem ist mir auch unklar, ob die Zone sich auch auf Autofahrer und UBahnbenutzer erstreckt, die den Praterstern durchfahren? Und gilt sie auch im Bahnhofsgebäude oder nur im Freien? Jetzt wird also ganz Österreich zur waffenfreien Zone. Aber wer wird mich am Land schon kontrollieren, wenn ich im Wald spazieren gehe?
    Mich ärgert es jedenfalls, dass ich jetzt zum Verbrecher werde, wenn ich einen Leatherman bei mir habe (der noch dazu nicht so ganz billig war).
    Auch scheint sich der Herr Minister nicht mit den “Schweizer Messern” auszukennen, die er nicht verbieten will. Da gibt es auch größere Modelle, die sicher dann auch verboten sind.

  3. Andreas sagt:

    Servus zusammen, wenn jemand sich das antun würde und hier eine Petition bzw. ein Volksbegehren ins leben zu rufen bin ich sicher, dass man genügend Unterschrieften zusammenbekommt.
    Vielleicht können Sie so etwas in Zusammenarbeit mit den österreichischen Waffenhändlern und Messerfachgeschäften organisieren Herr Lorenzi?

    • Andreas Lorenzi sagt:

      Vielen Dank für Ihre Unterstützung – und sorry für meine gar späte Rückmeldung!

      Seit 08.04.2024 ist unser Verein “Messerverbot-Nein-Danke” im Vereinsregister eingetragen – mehr dazu in Kürze hier und auf https://messerverbot-nein-danke.at (Seite im Aufbau)
      Einstweilen gibt es eine öffentliche Facebook-Gruppe mit gleichem Namen und auch einen Instagram-Account (@messerverbot.nein.danke).

      Gerne auch auf Social Media folgen und die Kunde weiter verbreiten!

  4. Raton sagt:

    Das eigentliche Problem ist die beabsichtigte bundesweite Waffenverbotszone. Aufgrund einer solchen Zone kann jeder objektiv potentiell gefährliche Gegenstand zur Verwaltungsübertretung führen und die Beweislast (Glaubhaftmachung) für die nicht vorhandene Beabsichtigung, damit Gewalt auszuüben, liegt beim Betroffenen. Die derzeitige Bestimmung des § 36 b SPG entschärft dies einigermaßen, indem eine zeitliche und örtliche Begrenzung vorgesehen ist, weshalb die Verhältnismäßigkeit aus verfassungsrechtlicher Sicht gewahrt zu sein scheint. Diese Begrenzungen sollen nun aber fallen.

    Ich rate Ihnen, Herr Lorenzi, zu einem Individualantrag, sobald die Neufassung des § 36 b SPG in Geltung steht. Ein solcher Antrag richtet sich an den VfGH, womit eine Verletzung verfassungsmäßig subjektiv gewährleisteter Rechte (insbesondere durch unverhältnismäßige Einschränkung dieser Rechte) geltend gemacht werden kann. In Ihrem Fall kommen mir ad hoc der Gleichheitssatz, die Eigentumsfreiheit und die Erwerbsfreiheit in den Sinn. Der Antrag muss von einem Rechtsanwalt verfasst und eingebracht werden, die gesetzliche Bestimmung muss bereits in Geltung stehen. Ich rate außerdem dazu, bei die Wahl des Anwalts sorgfältig vorzugehen; Es sollte unbedingt jemand sein, der Erfahrung damit hat, somit Verfassungsrecht und / oder Grundrechte in sein Portfolio aufgenommen hat, da bereits kleine formale Fehler zur Zurückweisung führen und im Falle nicht “perfekter” rechtlicher Ausführungen eine Abweisung wahrscheinlich ist.

    Sie als Gewerbetreibender sind in einer stärkeren Position, da auch in Ihre Erwerbs(ausübungs)freiheit eingegriffen wird. Womöglich können Sie auch Ihre Kontakte zu anderen Gewerbetreibenden nutzen.

    Ein Volksbegehren ist derzeit wohl sinnlos, da die mehrheitlich im Nationalrat vertretenen Parteien eher nicht von dieser unverhältnismäßigen Unsinnigkeit zu überzeugen sein werden.

    Ich wünsche Ihnen jedenfalls alles Gute, wie auch immer Sie gedenken vorzugehen.

    • Andreas Lorenzi sagt:

      Vielen herzlichen Dank für diese präzise Einschätzung!

      Zugegebener Maßen ist die Formulierung im § 36 b SPG einigermassen “schwammig” – ob man am Praterstern überhaupt noch Autofahren darf, ist wahrscheinlich einfach noch nicht ausjudiziert…

      Glauben Sie nicht an die einfache Möglichkeit einer Novellierung des WaffG – und einer dortigen Definitionserweiterung des Waffenbegriffes?
      Ich persönlich gehe von einer “einfachen” Lösung analog des deutschen §42 a WaffG aus, der einfach das Führen von Einhandmessern verbietet…

      Ich bin jedenfalls nächste Woche bei der Leiterin der rechtspolitischen Abteilung der WKO – und nehme Ihren Hinweis sehr dankbar auf und mit!

      • Raton sagt:

        Das WaffG in seiner aktuellen Fassung enthält u.a. Bestimmungen zur Einfuhr, zum Erwerb und Besitz, zur Verwahrung und zum Führen hinsichtlich Schusswaffen und verbotener Waffen, wonach fallweise eine Bewilligung erforderlich ist (Waffenbesitzkarte, Waffenpass), bzw unter welchen Voraussetzungen eine solche entzogen werden kann. Andere Waffen dürfen in Österreich grundsätzlich erworben, besessen und auch geführt werden. Nur im Rahmen eines Waffenverbotes ist dies nicht mehr möglich. Die Unterstellung von Messern unter den allgemeinen Waffenbegriff dient somit folgenden Zwecken:

        Da die meisten Messer aktuell nicht vom Waffenbegriff umfasst sind, kann einerseits diesbezüglich auch kein (vorläufiges) Waffenverbot ausgesprochen werden und andererseits dürfen auch Drittstaatsangehörige ohne entsprechenden Aufenthaltstitel diese Messer erwerben und führen. Sofern nun alle Messer zu Waffen werden, ist beides nicht mehr möglich, da (erst) dann die §§ 11a, 12, 13 WaffG auch auf Messer anzuwenden wären.

        Das wäre nmE das Ergebnis der bisher kommunizieren Neuregelung des WaffG. Je nach konkreter Ausgestaltung können sich natürlich noch weitere Rechtswirkungen ergeben. Grundsätzlich sehe ich die Unterstellung von nützlichen Alltagsgegenständen unter den Waffenbegriff als höchst kritisch und stehe dem ablehnend gegenüber, auch aus bereits von Ihnen genannten Gründen. Ein faktisches Verwendungsverbot alltagstauglicher Gegenstände aufgrund möglichen Mißbrauchs ist weder sachlich, noch zielführend, noch verhältnismäßig und die tatsächlichen Adressaten sind letztendlich nur die rechtstreuen Menschen.

        Die Waffenverbotszone hingegen geht weiter als das WaffG und untersagt u. a. das Führen von “gefährlichen” Gegenständen, unabhängig von der Waffeneigenschaft. Der Regelungszweck ist also ein anderer, es geht schlicht um die Innehabung an einem solchen Ort. In einer solchen Zone können also nicht einmal “42a-konforme” Messer geführt werden. Die diesbezüglichen Beschwichtigungen diverser Politiker sind deshalb unwahr, sofern nicht bestimmte und klar abzugrenzende Gegenstände vom Führen in der Waffenverbotszone ausgenommen sind. Dies ist auf Ebene des Gesetzes jedoch gerade nicht der Fall (und die Verordnung dürfte zwar das Gesetz präzisieren, diesem aber nicht widersprechen. Dies ist manchmal eine Gratwanderung). Was unter Umständen intern im Weisungsweg der LPD kommuniziert wird (fiktives Beispiel: “Slipjoint ist ok”), entfaltet für den Bürger keine Rechtswirkung, von daher wäre auch das kein taugliches Mittel, um eine bestimmte Art von Taschenmesser zu “gestatten”.

        Welche Bestimmungen nun einer Normenkontrolle durch den VfGH unterzogen werden können, ergibt sich erst aus der konkreten Ausgestaltung im Zeitpunkt des Inkrafttretens. Die künftige Bestimmung des WaffG (in der bisher kommunizieren Form) erachte ich als deutlich weniger invasiv, als eine zeitlich und örtlich unbegrenzte Verbotszone von potentiell “allem”.

        • Michael sagt:

          Ich würde für eine etwaige Klage / Beschwerde auch die offizielle (Kriminal)Statistik hinzuziehen. Ist zwar schon einige Jahre her, aber da gab es mal einen Artkel zu Delikten, und in dem wurde geschildert das zum einen die meisten Straftaten in diesem Bereich im häuslichen Umfeld stattfinden, und zum anderen eine der am häufigsten verwendenten Stichwaffen tatsächlich Schraubenzieher sind (waren).

  5. Michael sagt:

    Wenn dieses Verbot so kommt wie es ausformuliert ist, nämlich das ein Hischfänger “wg. Brauchtum” in der Lederhose sehr wohl getragen werden darf, sollte Klage wg. Ungleichbehandlung eingebracht werden. Wenn man nicht mal mehr ein Schweizer Taschmessenmesser tragen traf, aber einen Hirschfänger schon, weiß man das das nur Politik ist und sonst nichts. Das kann doch nicht allen ernstes Durchgehen?!

  6. Mike sagt:

    Heute wurde der Gesetzesentwurf veröffentlicht. Nüchtern betrachtet möchte man praktisch das Tragen aller Arten von Messern verbieten, mit der Ausnahme von Personen, die über waffenrechtliche Dokumente verfügen. Es ist möglich, dass hier die Salamitaktik angewendet wird. Um den Widerstand gering zu halten, werden zuerst diese Gruppe ausgenommen. Nach einer gewissen Zeit könnten sie jedoch ebenfalls in das Verbot einbezogen werden.

    Einige gehen sogar noch weiter und fordern vehement ein vollständiges Verkaufsverbot für nahezu alle Arten von Messern in Österreich. Wird Österreich dadurch sicherer? Definitiv nicht, denn ein Krimineller wird sich nicht an ein Messerverbot halten.

    Ich kann nur alle empfehlen ein waffenrechtliches Dokument zu beantragen. Man muss dafür ein paar Stunden Aufwand und ca. 500 Euro Kosten einplanen.

    Ich kann auch noch empfehlen dem IWÖ (Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht Österreich) beizutreten. Diese wollen gegen das geplante Gesetz vorgehen. In der Gruppe sind wir stärker. Das zeigt auch die NRA in den USA.

      • Mike sagt:

        Das find ich gut, ein Verein für ein liberales Messerrecht ^^ Ich bin seit dem Volksschulalter ein großer Fan von Butterflymesser und lasse mir diese nach fast 40 Jahren in meiner Hosentasche nicht verbieten.

        Nüchtern betrachtet ist es schon ziemlich krank, dass nun Österreicherinnen und Österreicher ein waffenrechtliches Dokument beantragen müssen, um einen Leatherman am Gürtel tragen zu dürfen.

  7. Helmut Holzer sagt:

    Ich habe seit ca 40 Jahren ein schweizer Messer oder Leatherman eingesteckt, um nicht nur ein Messer bei mir zur tragen sondern auch ein Werkzeug dabei zu haben. Man sollte hier jede möglichkeit nutzen um diese Novelle in dieser Form zu unterbinden. Bitte um Rückmeldung wann bzw. wo man sich gegen das Gesetzesvorschlag in jeglicher Form aussprechen kann. Durch das Messerverbot fülle ich mich endeignet und von meinem Großvaters Leitspruch beraubt “Ein Bub braucht ein Messer und eine Schnur”!!!

  8. Raton sagt:

    Nun wurde das, was letztendlich Ergebnis der unbeschränkten Waffenverbotszone gewesen wäre, in ein allgemeines Messerverbot gegossen und das vormals kommunizierte Vorhaben eben auf diese Weise umgangen. Ein Desaster, auch qualitativ.

    Bitte geben Sie nicht auf, behalten Sie die parlamentarische Tätigkeit im Auge (auch hinsichtlich weiterer Verschärfungen, denn dies muss nicht alles gewesen sein und auch die Medien berichten womöglich nicht zeitgerecht) und verfassen entsprechende Stellungnahmen, sobald sich die Politik dafür entschieden hat, diesen Entwurf auch dem Nationalrat vorzulegen und nicht bloß der Konen Zeitung. Inzwischen können auch Mails als Reaktion an die dieses Thema aufgreifenden Medien gesendet werden.

    Scheinbar aber begreift sogar diese Politik die Relevanz der Stimmen von über 300.000 Inhabern einer Waffenbesitzkarte. Dennoch, lassen Sie sich als Inhaber eines solchen Dokuments nicht “einlullen”, diese Scheibe der Salami wird auch noch fallen. Selbiges gilt für die Jägerschaft. Bitte unbedingt aktiv werden und wer bereits aktiv ist: Dran bleiben! Bereits diese Zugeständnisse indizieren, dass das Vorhaben auf wackeligen Beinen steht.

    Insgesamt ein weiteres “epic fail” einer verrückt gewordenen Showpolitik, zulasten aller rechtstreuen Bürger. Ich steck’ jetzt jedenfalls mein Viper Twin in die Hosentasche und verlasse das Haus. Heute und voraussichtlich auch in Zukunft.

  9. Taschenmesser Fan sagt:

    Ich habe den Entwurf gelesen. Ich habe so viele Fragen! Und glechzeitig weiss Ich nicht, was Ich schreiben soll. Es is wirklich ein ”epic fail”. Mit der Logik sollte man alle gefährliche Gegenstände verbieten im Ortsgebiet verbieten: Auto, Gitarre, Kugelschreiber usw…

  10. Typey sagt:

    Pauschal Dinge wie Taschenmesser verbieten mag vielleicht manchen unverhältnismässig vorkommen. Allerdings ist es schlicht Fakt, dass wenn niemand gefährliche Dinge bei sich trägt, natürlich die Waffendelikte runtergehen. Ob sich da jemand in seinem persönlichen Entfaltungsrecht eingeschränkt fühlt, ist zweitrangig. Zudem werden die meisten Messerangriffe von Landleuten begangen..

    • Raton sagt:

      Not sure if trolling. Sicherheitshalber:

      Hinsichtlich der Wirksamkeit von Verboten konnte man das Gegenteil letztens wieder in der Waffenverbotszone Innerfavoriten sehen. Ebenfalls lässt sich die Unwirksamkeit derartiger Verbote an beinahe jeder Amoktat in den USA beobachten, die fast ausschließlich in Gun Free Zones begangen werden. Selbiges Trauerspiel hinsichtlich Waffengewalt zeigen die dortigen Kriminalstatistiken der Städte jener Staaten mit besonders strengen Waffengesetzen (bspw Chicago, NYC). Zum selben Ergebnis führen Taten überall, wo illegale Waffen zum Einsatz kommen, einschließlich Österreich.

      Dass nicht das Tatmittel die Tat begeht, sondern der Mensch, sieht man an jeder Tat, die ohne Hilfsmittel begangen wird.

      Soziale Probleme lassen sich nicht durch Verbote lösen.

      Außerdem, Taschenmesser treten kriminalstatistisch nicht Erscheinung. Küchenmesser schon eher. Gürtel in letzter Zeit ebenfalls. Sarkasmus: Bitte verbieten und auf Hosenträger umsteigen. Bis jemand damit erwürgt wird, dann auf Hosen mit Gummizug umsteigen. Hammer und weitere stumpfe potentielle (und im Gegensatz zum Taschenmesser tatsächlich deliktrelevante) Tatmittel verbieten. Usw. Sarkasmus: Ende.

      Dass Grundrechtseingriffe einer strengen Prüfung unterliegen ist juristischer Fakt und hat nichts mit “vorkommem” zu tun. Da ist wenig Platz für populistische Willkür. Dies aus gutem Grund, den der moderne Mensch oftmals leider vergisst und daraufhin die Errungenschaften unserer Vorfahren mit Füßen tritt, während er sich auch noch gut dabei vorkommt. So werden besonders unter dem Deckmantel der Sicherheit die Freiheiten beschränkt, bis am Ende beides verloren ist.

      Das populistische Verbot wäre zumindest Symptombekämpfung, würde es die richtige Zielgruppe treffen, nämlich Verbrecher. Die halten sich bloß nicht an Verbote, nicht einmal an das Verbot der Körperverletzung oder gar Mord. Stattdessen werden millionen Menschen gegängelt.

      Es wäre doch schön, wenn diese Showpolitik endlich mal die Ursachen bekämpfen würde. Bloß das wäre eine Mammutaufgabe, die gleichzeitig viele Fehler aufzeigen und der Politik selbst abträglich wäre. Und immerhin ist der einzige Zweck dieses millionen von Bürgern verhöhnenden Vorhabens der Stimmenfang. Da geht es nicht um Sinn oder Unsinn, erst recht nicht um die Menschen. Nach diesem Verbot wurde etwas getan, dann lehnt man sich zurück bis wieder gehäuft etwas passiert und verbietet daraufhin noch mehr. Das ist die politische Strategie einer Verbotspolitik. Und der rechtstreue Durchschnittsbürger ist Kollateralschaden. Bravo!

  11. Gman sagt:

    Danke für die Stimmen der Vernunft hier. Was hat sich Österreich da nur als “Sicherheitsexperten” im BMI eingefangen? Kopf- Tisch.

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